Ein Energieausweis gibt Aufschluss über die Energieeffizienz eines Gebäudes und ist in vielen Situationen, wie beim Verkauf oder der Vermietung von Immobilien, gesetzlich vorgeschrieben. Er ermöglicht eine transparente Vergleichbarkeit von Immobilien und bietet Eigentümern sowie Interessenten wertvolle Informationen über den energetischen Zustand.
In diesem Artikel erfahren Sie, welche Arten von Energieausweisen es gibt, welchen Ausweis Sie für einen Hausverkauf benötigen, wer ihn ausstellen darf und welche Kosten damit verbunden sind.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
- Energieausweis-Pflicht: Ein Energieausweis ist bei Neubauten, Verkäufen, Neuvermietungen und Sanierungen Pflicht.
- Arten des Energieausweises: Es gibt zwei Arten – den Bedarfsausweis, der auf theoretischen Kennwerten basiert, und den Verbrauchsausweis, der den tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre widerspiegelt.
- Bedarfsausweispflicht und Wahlfreiheit: Bei Neubauten oder nicht sanierten Altbauten ist der Bedarfsausweis Pflicht. Bei bestimmten Gebäudetypen besteht eine Wahlfreiheit.
- Kosten: Ein Verbrauchsausweis ist kostengünstiger (50 € – 100 €), während ein Bedarfsausweis, je nach Komplexität und Gebäudetyp, zwischen 250 € und 500 € kosten kann.
- Gültigkeit und Ausstellung: Der Energieausweis ist zehn Jahre gültig und wird von qualifizierten Fachleuten ausgestellt.
Was ist ein Energieausweis?
Ein Energieausweis ist ein Dokument, das die Energieeffizienz eines Gebäudes darstellt und bei Neubauten, Verkäufen, Neuvermietungen und Sanierungen vorgeschrieben ist. Er ermöglicht eine objektive Vergleichbarkeit von Immobilien und liefert Interessenten eine erste Einschätzung zu den zu erwartenden Energiekosten.
Zudem bietet er Immobilienbesitzern wertvolle Hinweise zur Optimierung der Energieeffizienz und deckt potenzielle Energieverluste durch bauliche Mängel auf. Kurze Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis geben erste Anhaltspunkte für mögliche Sanierungsmaßnahmen.
Bedarfsausweis vs. Verbrauchsausweis
Grundlegend wird unter zwei Arten von Energieausweisen unterschieden – Bedarfs- und Verbrauchsausweis.
Bedarfsausweis
Beim Bedarfsausweis wird der Energiebedarf eines Gebäudes „theoretisch“ berechnet. Er basiert auf Faktoren wie Baujahr, Gebäudetyp, Wohnfläche sowie den technischen Gebäude- und Heizungsdaten. Unter standardisierten Bedingungen wie Klimadaten und Nutzungsverhalten werden dabei Kennwerte ermittelt, die Aufschluss über die Energieeffizienz der Gebäudehülle und mögliche Energieverluste bei der Wärmeerzeugung geben.
Im Gegensatz zum weniger umfangreichen Verbrauchsausweis fließen hier keine realen Verbrauchsdaten ein. Hier bilden nämlich ausschließlich die Qualität von Dämmung, Fenstern und Heizungsanlage die Grundlage der Berechnung.
Verbrauchsausweis
Der Verbrauchsausweis spiegelt den tatsächlichen Energieverbrauch eines Gebäudes wider und basiert auf den realen Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre. Diese werden meist aus Heizkostenabrechnungen entnommen.
Da die Daten für den Verbrauchsausweis stark vom individuellen Heizverhalten der Bewohner abhängig sind, werden bei der Auswertung Faktoren wie die Anzahl der Bewohner, deren Nutzungsgewohnheiten und mögliche Leerstände berücksichtigt. Auch die Art der Warmwasserbereitung, ob zentral oder dezentral, kann die Verbrauchswerte beeinflussen.
Wann benötige ich einen Energieausweis?
Ein Energieausweis ist erforderlich, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen, vermieten, verpachten oder verleasen möchten. Bei Besichtigungen sollte er den potenziellen Käufern oder Mietern vorgelegt oder sichtbar ausgelegt werden. Andernfalls kann ein Bußgeld von bis zu 10.000 € drohen.
Grundsätzlich benötigt also jedes beheizte Gebäude beim Verkauf oder bei der Vermietung/Verpachtung einen Energieausweis. Es gibt jedoch Ausnahmen.
Von der Ausweispflicht befreit sind:
- Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits seit Februar 2002 selbst genutzt werden,
- Gebäude mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzfläche,
- Baudenkmäler sowie
- Ferienhäuser.
Wann benötige ich welchen Energieausweis beim Hausverkauf?
Wann Sie welchen Energieausweis benötigen, entnehmen Sie am besten aus dieser Abbildung. Die Abbildung haben wir übrigens aus dem „Gebäudeform klimaneutral“ der Bundesregierung übernommen.
Darunter erklären wir Ihnen diesen Sachverhalt auch noch einmal schriftlich.
Welchen Energieausweis Sie benötigen, hängt also vom Gebäudetyp und dem Baujahr ab:
- Bedarfsausweis:
- Liegt das Baujahr vor dem 1. November 1977 und wurde energetisch wenig oder gar nicht saniert, darf bei kleineren Wohngebäuden mit weniger als fünf (also maximal vier) Wohneinheiten nur ein Bedarfsausweis ausgestellt werden.
- Für Neubauten oder umfassend modernisierte Gebäude ist ebenfalls ein Bedarfsausweis vorgeschrieben.
- Wahlfreiheit:
- Für Wohngebäude, deren Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt wurde oder die durch Modernisierungen die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllen, besteht eine Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis.
- Bei Nichtwohngebäuden besteht eine Wahlfreiheit zwischen beiden Ausweisarten. Bei Neubau oder größeren Modernisierungen ist jedoch auch hier ein Bedarfsausweis erforderlich.
Ab welchem Baujahr benötige ich einen Energieausweis?
Einen Energieausweis benötigen Sie immer, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen, vermieten, verpachten oder verleasen möchten. Dies ist unabhängig vom Baujahr Ihrer Immobilie.
Die Frage, die Sie sich stattdessen stellen sollten: Welchen Energieausweis benötige ich? Die Antwort darauf finden Sie in der oben stehenden Abbildung oder hier noch einmal kurz zusammengefasst:
- Ein Bedarfsausweis ist verpflichtend:
- Wenn das Baujahr einer Immobilie mit maximal vier Wohneinheiten vor dem 1. November 1977 liegt und energetisch wenig oder gar nicht saniert wurde.
- Für Neubauten oder umfassend modernisierte Gebäude.
- Wahlfreiheit haben Sie für:
- Wohngebäude, deren Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt wurde oder für Gebäude, die durch Modernisierungen die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllen.
- Nichtwohngebäuden, die weder Neubauten sind, noch größeren Modernisierungen unterzogen wurden.
Was kostet ein Energieausweis?
Verbrauchsausweise sind kostengünstiger und einfacher zu erstellen als Bedarfsausweise. Für ein Einfamilienhaus liegen die Kosten in der Regel zwischen 50 € und 100 €, während sie bei Mehrfamilienhäusern bis zu 250 € betragen können.
Tipp: Verbrauchs- und Bedarfsausweise können bei einigen Anbietern online beantragt werden. Oftmals sind für einen Bedarfsausweis jedoch Vor-Ort-Begehungen notwendig. Dadurch steigen im Regelfall auch die Kosten für die Ausstellung.
Bedarfsausweise für Einfamilienhäuser sind bereits ab 250 € erhältlich. Die Kosten steigen jedoch mit der Komplexität des Gebäudes, abhängig von Faktoren wie Gebäudegröße, Bauteilstruktur, Heizsystem und vorhandenen Bauunterlagen. Bei einer Vor-Ort-Begehung liegen die Preise für Bedarfsausweise meist zwischen 300 € und 500 €.
Mehr über die Kosten beim Hausverkauf für den Verkäufer erfahren Sie in einem anderen Beitrag.
Woher bekomme ich einen Energieausweis?
Einen Energieausweis erhalten Sie von qualifizierten Fachleuten, deren Berechtigung zur Ausstellung im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgelegt ist. Für einen Verbrauchsausweis können Sie sich an Ihren Energieversorger oder den Dienstleister wenden, der regelmäßig die Heizdaten abliest.
Der Bedarfsausweis erfordert mehr Aufwand und detaillierte Daten zur baulichen Substanz des Gebäudes. Für eine umfassende Bewertung wird oft eine Vor-Ort-Besichtigung durchgeführt. Zur Ausstellung sind nur dafür qualifizierte Experten berechtigt.
Berechtigt sind etwa:
- Architekten
- Ingenieure
- Schornsteinfeger
- Techniker und
- qualifizierte Handwerker mit einer „baunahen“ Ausbildung und meist zusätzlichen Fortbildungen im Bereich des energiesparenden Bauens (§ 88 GEG).
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Ein Energieausweis ist ab der Ausstellung zehn Jahre gültig, vorausgesetzt, es werden keine größeren baulichen Veränderungen am Gebäude vorgenommen. Nach energetischen Sanierungen muss also ein neuer Energieausweis ausgestellt werden.
Eine zentrale Kontrollinstanz gibt es nicht; je nach Bundesland sind unterschiedliche Behörden wie Bauaufsichtsämter, Landesverwaltungsämter oder Bezirksämter zuständig.
Wer Immobilien ohne gültigen Energieausweis anbietet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 €.
Fazit: Energieausweis Hausverkauf
Ein Energieausweis bringt Klarheit über den energetischen Zustand Ihrer Immobilie und ist eine wertvolle Unterstützung bei Entscheidungen rundum Verkauf, Vermietung oder Sanierung. Er zeigt Ihnen, wo eventuelle Verbesserungspotenziale liegen, und gibt Interessenten eine transparente Basis für ihre Entscheidung.
Wir sind der Meinung, dass Sie den Energieausweis nicht nur als Kostenfaktor ansehen sollten, sondern auch als Chance, Ihre Immobilie von ihrer besten Seite zu präsentieren.