Die Höhe der Maklerprovision ist von der Art des Immobiliengeschäfts und der Region abhängig. Beispielsweise gelten bei der Vermietung und Mietung von Wohnungen andere Grundsätze als bei dem Kauf bzw. Verkauf von Immobilien. Außerdem richtet sich die Maklerprovision nach dem jeweiligen Bundesland. In Bremen und Niedersachsen ist beispielsweise eine Maklerprovision von 7,14 % des Kaufpreises üblich. In Hamburg liegt sie meistens bei ungefähr 6,25 %. Die bundesweite Maklerprovision nähert sich jedoch immer mehr den 7,14 % an.
In diesem Beitrag erfahren Sie, wann und in welcher Höhe eine Maklerprovision anfällt und wie viel Sie als Käufer, Verkäufer, Mieter oder Vermieter tragen sollten.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Höhe der Maklerprovision ist von der Art des Immobiliengeschäfts und der Region abhängig.
- In Bremen und Niedersachsen ist eine Maklerprovision von 7,14 % des Kaufpreises üblich.
- Beim Kauf von Wohnungen oder Einfamilienhäusern, einschließlich Doppelhaushälften, darf der Käufer maximal 50 % der Maklerprovision tragen.
- Bei Mehrfamilienhäusern, Neubauten und unbebauten Grundstücken trägt oft der Verkäufer bzw. Bauträger die volle Maklercourtage.
- Bei der Vermietung oder Mietung von Wohnungen gilt das Bestellerprinzip. Wer den Makler beauftragt hat, muss die Maklerprovision zahlen.
Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten
Seit dem 23. Dezember 2020 gilt das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser. Dieses Gesetz regelt, dass die Kosten für den Makler zwischen Käufer und Verkäufer fair aufgeteilt werden müssen.
Die Begriffe Maklergebühr, Maklerprovision und Maklercourtage bedeuten im Alltag im Grunde dasselbe. Sie bezeichnen die Gebühr, die ein Makler für die erfolgreiche Vermittlung einer Immobilie erhält.
Der Grundgedanke ist, dass derjenige, der den Makler beauftragt, nicht die gesamten Kosten auf die andere Partei abwälzen kann. In der Praxis führt dies meist zu einer hälftigen Aufteilung der Provision.
Es gelten jedoch eine Reihe von Ausnahmen, welche wir Ihnen im Laufe dieses Beitrags vorstellen werden.
Wann gilt das Gesetz?
Das Gesetz zur Teilung der Maklerprovision greift nur unter bestimmten Bedingungen.
Es gilt ausschließlich, wenn
- die Maklerverträge, den Kauf von Wohnungen oder Einfamilienhäusern, einschließlich Doppelhaushälften, betreffen und
- die Käufer Verbraucher sind.
Die Regelung zur Provisionsaufteilung findet keine Anwendung:
- Bei unbebauten Grundstücken, Mehrfamilienhäusern oder beim Kauf durch Unternehmen.
- Bei dem Erwerb von Grundstücken für den Bau eines Eigenheims durch Verbraucher.
Wie hoch ist die Maklerprovision 2024/2025?
Die Höhe der Maklerprovision ist abhängig von der Art des Immobiliengeschäfts und der Region.
Vermietung von Wohnimmobilien
- Wohnungssuchender ist der Auftraggeber: Maximal zwei Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer.
- Vermieter ist der Auftraggeber: Die Provision kann frei verhandelt werden und auch höher als zwei Kaltmieten ausfallen.
Kauf und Verkauf von Immobilien
Beim Kauf und Verkauf von Immobilien ist die Maklercourtage nach Bundesland unterschiedlich und liegt in der Regel zwischen 5 % und 8 % des Kaufpreises. Durch das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten wird dieser Betrag häufig zwischen Verkäufer und Käufer aufgeteilt. Demnach hätten Sie als Verkäufer bei einer Maklerprovision von insgesamt 8 % einen Anteil von 4 % des Verkaufspreises zu leisten.
Wie Sie in der folgenden Tabelle sehen können, gleichen Sie die Maklerprovisionen bundesweit immer mehr der 7,14 % Marke an.
Bundesland | Maklerprovision (Gesamt) |
Hessen | 5,95 % – 7,14 % |
Mecklenburg-Vorpommern | 5,95 % – 7,14 % |
Hamburg | 6,25 % |
Baden-Württemberg | 7,14 % |
Bayern | 7,14 % |
Berlin | 7,14 % |
Brandenburg | 7,14 % |
Bremen | 7,14 % |
Niedersachsen | 7,14 % |
Nordrhein-Westfalen | 7,14 % |
Rheinland-Pfalz | 7,14 % |
Saarland | 7,14 % |
Sachsen | 7,14 % |
Sachsen-Anhalt | 7,14 % |
Schleswig-Holstein | 7,14 % |
Thüringen | 7,14 % |
In einem anderen Beitrag erfahren Sie mehr über die Kosten beim Hausverkauf für den Verkäufer in Deutschland und Bremen.
Wie hoch ist die Maklerprovision in Bremen und Niedersachsen?
Als Immobilienmakler aus Bremen wollen wir Ihnen die Höhe der Maklerprovision in Bremen und Niedersachsen natürlich nicht vorenthalten. In beiden Bundesländern beträgt die durchschnittliche Maklerprovision 7,14 % (inkl. 19,00 % MwSt.).
Wer zahlt die Maklerprovision bei der Vermietung?
Bei der Vermietung von Wohnimmobilien gilt seit dem 1. Juni 2015 das Bestellerprinzip. Das bedeutet, dass die Person, die den Makler beauftragt, auch die Maklerprovision zahlt. In der Regel ist dies der Vermieter, der auf der Suche nach einem geeigneten Mieter einen Makler einschaltet. Für die Mieterseite ist die Vermittlung in diesen Fällen kostenlos.
Es gibt jedoch Ausnahmen: Sollte ein Mieter den Makler direkt beauftragen, beispielsweise weil er keine passenden Mietangebote findet, zahlt er die Provision. In diesem Fall entstehen für den Vermieter keine Kosten.
Wer zahlt die Maklerprovision bei einem Hauskauf bzw. Hausverkauf?
Beim Hausverkauf bzw. -kauf greift das Bestellerprinzip nicht. In den meisten Fällen teilen sich Käufer und Verkäufer die Maklerprovision zu gleichen Teilen auf.
Oft beginnt der Prozess damit, dass der Verkäufer einen Vertrag mit dem Makler schließt. Dieser erlaubt dem Makler, ebenfalls einen Vertrag mit dem Käufer abzuschließen, wodurch der Makler als Vermittler für beide Seiten agiert. Am Ende zahlen meistens beide Parteien die vereinbarte Provision in gleicher Höhe.
Weitere Informationen über die Nebenkosten beim Hauskauf finden Sie in einem anderen Blogbeitrag.
Beim Verkauf von Neubauten oder Grundstücken wird die Maklerprovision in der Regel vom Eigentümer oder Bauträger getragen, wobei diese individuell verhandelbar ist.
Außerdem gibt es weitere Ausnahmen …
1. Ausnahmen: Abwälzung
Eine Ausnahme zur üblichen Provisionsregelung ist die sogenannte Abwälzung. Dabei schließt der Verkäufer einen Vertrag mit dem Makler und übernimmt zunächst die volle Provision. Anschließend wird im Kaufvertrag vereinbart, dass der Käufer einen Teil der Maklerprovision übernimmt. Gemäß § 656d BGB muss der Verkäufer jedoch mindestens 50 % der Kosten tragen, er kann jedoch auch einen höheren Anteil übernehmen. Bei dieser Regelung vertritt der Makler ausschließlich die Interessen des Verkäufers.
2. Ausnahme: Innen- und Außenprovision
Eine weitere Ausnahme bildet die sogenannte Innen- und Außenprovision. Hier übernimmt nur eine Partei die vollständige Maklerprovision, da es auch seit dem 23.12.2020 keinen „Zwang“ zur Doppelprovision gibt.
Es gibt zwei mögliche Varianten:
- Innenprovision: Der Verkäufer zahlt die gesamte Provision
- Außenprovision: Alternativ kann der Käufer die volle Provision zahlen, wenn er dem Makler einen provisionspflichtigen Suchauftrag erteilt, bevor der Makler das spätere Kaufobjekt akquiriert hat. In diesem Fall erteilt der Käufer dem Immobilienmakler einen Suchauftrag, eine geeignete Immobilie für ihn zu finden.
Maklerprovision bei Mehrfamilienhäusern
Die gesetzliche Neuregelung der Maklerprovision soll Privatpersonen den Erwerb von Wohneigentum erleichtern. Bei Mehrfamilienhäusern oder wenn es sich bei dem Käufer um einen Investor oder gewerblichen Interessenten handelt, gilt diese Regelung nicht. In solchen Fällen können Verkäufer und Makler vereinbaren, dass der Käufer die gesamten Maklerkosten übernimmt.
Zudem gilt die Teilung der Provision und das Bestellerprinzip nicht für den Kauf von Neubauten und unbebauter Grundstücke. Hier trägt meistens der Eigentümer oder Bauträger die Maklerprovision.
Immobilie doch ohne Makler verkaufen?
Das ist eine berechtigte Frage. In unserem Magazin finden Sie einen Beitrag über den Verkauf von Immobilien ohne Makler. Als Immobilienmakler sind wir diesbezüglich natürlich etwas befangen. Wir möchten Ihnen dennoch kurz darstellen, warum sich die Beauftragung eines Immobilienmaklers nicht nur kosten-, sondern auch zeit- und stresstechnisch lohnen kann.
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Sie sehen, ein Immobilienmakler kann Ihnen viel Stress ersparen und aromatisiert sich im Idealfall selbst. Letztlich kommt es natürlich immer darauf an, wie risikobereit Sie sind und wie viel Zeit Sie selbst aufbringen möchten.