Ein Haus besitzen, ohne das Grundstück zu bezahlen? Das Erbbaurecht macht es möglich. Statt eines hohen Kaufpreises zahlen Sie einen laufenden Erbbauzins und gehen eine Partnerschaft auf Zeit ein, die oft Generationen überdauert. Doch Vorsicht: Das Erbbaurecht ist kein Eigentum light, sondern ein eigenständiges Rechtskonstrukt mit strikten Pflichten zur Instandhaltung und Zustimmungsvorbehalten bei Verkauf oder Umbau.
In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige über das Erbbaurecht, die geltenden Rechte und die jeweiligen Vor- und Nachteile.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
- Funktionsweise: Das Eigentum an Haus und Boden wird getrennt; Sie kaufen oder bauen lediglich die Immobilie, während das Grundstück im Besitz des Gebers (oft Kirchen oder Kommunen) verbleibt.
- Kostenmodell: Anstelle eines hohen Kaufpreises für das Grundstück zahlen Sie einen laufenden Erbbauzins (ca. 3–6 % des Bodenwerts), der meist wertsichernd an die Inflation gekoppelt ist.
- Vertragsdauer & Ende: Die Verträge laufen langfristig (meist 50–99 Jahre); nach Ablauf oder bei vorzeitigem „Heimfall“ (z. B. durch Vertragsbruch) geht das Haus gegen eine Entschädigung an den Grundstückseigentümer über.
- Rechtliches: Ein notarieller Vertrag regelt Nutzung, Instandhaltung und Zustimmungspflichten; es fällt Grunderwerbsteuer an, die jedoch „nur“ auf Basis des Erbbauzinses berechnet wird.
- Nutzen: Das Erbbaurecht senkt die anfänglichen Investitionskosten und erleichtert die Finanzierung, bringt jedoch eine dauerhafte Zahlungsverpflichtung und eingeschränkte Entscheidungsfreiheiten mit sich.
Was ist das Erbbaurecht?
Durch das Erbbaurecht (Erbpachtrecht) können Sie eine Immobilie bauen oder erwerben, ohne das dazugehörige Grundstück kaufen zu müssen. Das Eigentum am Bauwerk und das Eigentum an Grund und Boden werden rechtlich voneinander getrennt.
Sie als sogenannter Erbbaurechtsnehmer werden Eigentümer des Hauses, während das Grundstück im Besitz des Erbbaurechtsgebers – häufig Kommunen, Kirchen oder Stiftungen – verbleibt. Anstatt den Kaufpreis für das Bauland aufzubringen, zahlen Sie für die Nutzung der Fläche einen regelmäßigen Erbbauzins.
Damit sich beide Parteien auf eine gewisse Planungssicherheit verlassen können, werden Erbbaurechtsverträge meist für sehr lange Zeiträume geschlossen; üblich sind 99 Jahre, aber auch Laufzeiten zwischen 50 und 80 Jahren sind möglich.
Erbbaugrundstück
Ein Erbbaugrundstück ist das Bauland, das Sie nicht kaufen, sondern langfristig pachten – meist von Kommunen oder Kirchen. Anstelle eines hohen Kaufpreises zahlen Sie lediglich einen laufenden Erbbauzins.
Rechtlich handelt es sich dabei um ein „grundstücksgleiches Recht“. Das bedeutet, dass das Erbbaurecht vererbt und verkauft werden kann und das darauf stehende Haus als wesentlicher Bestandteil dieses Rechts gilt. Trotz dieser Eigenständigkeit behält der Grundstückseigentümer oft ein vertragliches Mitspracherecht, beispielsweise bei baulichen Erweiterungen, der Belastung mit Hypotheken oder einem Weiterverkauf der Immobilie.
Läuft die vereinbarte Zeit ab, erlischt das Erbbaurecht in der Regel und das Haus geht an den Grundstückseigentümer zurück.

Erbbaurecht und Erbpacht: Gibt es einen Unterschied?
Rechtlich gesehen gibt es in Deutschland nur noch das Erbbaurecht, da die historische „Erbpacht“ seit 1947 nicht mehr gilt. Im heutigen Sprachgebrauch wird das Wort „Erbpacht“ oft synonym verwendet, obwohl eigentlich immer das Erbbaurecht gemeint ist. Das Prinzip bleibt dabei gleich: Sie kaufen nur die Immobilie, während das Grundstück im Eigentum eines Dritten verbleibt.
Wann erlischt das Erbbaurecht?
Grundsätzlich ist das Erbbaurecht ein sehr beständiges Recht, das nicht durch normale Lebensereignisse wie einen Verkauf, eine Vererbung oder eine Beleihung der Immobilie endet. In diesen Fällen läuft der Vertrag einfach mit dem neuen Eigentümer weiter.
Es gibt jedoch zwei konkrete Szenarien, in denen das Erbbaurecht erlischt:
1. Der reguläre Zeitablauf
Der Normalfall ist das Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit. Läuft die Uhr ab, endet Ihr Recht am Grundstück automatisch. Wenn Sie eine bestehende Immobilie auf einem Erbpachtgrundstück kaufen, beginnt die Laufzeit nicht wieder bei Null. Sie treten in den laufenden Vertrag des Vorbesitzers ein und übernehmen lediglich die verbleibende Restlaufzeit.
2. Der Heimfall (vorzeitige Beendigung)
In Ausnahmefällen kann der Grundstückseigentümer den Vertrag vorzeitig beenden. Diesen Rückforderungsanspruch nennt man „Heimfall“. Er tritt jedoch nicht willkürlich ein, sondern ist an klare Bedingungen geknüpft.
Was passiert mit dem Haus?
In beiden Fällen – ob durch Zeitablauf oder Heimfall – geht das Gebäude, das auf dem Grundstück steht, in das Eigentum des Grundstücksbesitzers über.
Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie oder Ihre Erben enteignet werden. Der Grundstückseigentümer ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen eine Entschädigung für den Wert des Gebäudes zu zahlen. Die genaue Höhe ist im Vertrag geregelt, beträgt in der Regel jedoch mindestens zwei Drittel des aktuellen Verkehrswertes der Immobilie.
Was bedeutet Heimfall?
Der Begriff „Heimfall“ beschreibt im Erbbaurecht den vorzeitigen Rückfall des Nutzungsrechts an den Grundstückseigentümer. Das bedeutet: Obwohl der Vertrag eigentlich noch läuft, müssen Sie das Erbbaurecht abgeben.
Rechtlich gesehen (geregelt in §§ 2–4 ErbbauRG) wird durch diesen Schritt die künstliche Trennung von Boden und Gebäude aufgehoben. Der Grundstückseigentümer wird damit alleiniger Besitzer der Immobilie, und Ihr Nutzungsrecht erlischt.
Wann tritt der Heimfall ein? Der Heimfall ist kein Automatismus, sondern eine Art „Notbremse“ für den Eigentümer, wenn bestimmte vertragliche Abmachungen verletzt werden. Die genauen Gründe müssen im Erbbaurechtsvertrag festgelegt sein. Zu den häufigsten Auslösern gehören:
- Zahlungsverzug: Der Erbbaunehmer zahlt den Erbbauzins über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren nicht.
- Verwahrlosung: Der Zustand der Immobilie verschlechtert sich dramatisch, weil notwendige Instandhaltungsmaßnahmen unterbleiben.
- Vertragsbruch: Es wurde beispielsweise gegen Bauauflagen oder den Bebauungsplan verstoßen.
- Persönliche Gründe: In speziellen Verträgen kann auch der Tod des Erbbauberechtigten oder eine Insolvenz als Heimfallgrund definiert sein.
Tritt der Heimfall ein, geht die Immobilie in das Eigentum des Grundstücksgebers über – inklusive aller Rechte und Pflichten. Das hat zwei wichtige finanzielle Folgen:
- Entschädigung für Sie: Der Eigentümer darf das Haus nicht einfach „geschenkt“ nehmen. Er muss Sie für den Verlust der Immobilie entschädigen. Üblich sind mindestens zwei Drittel des aktuellen Verkehrswertes. Diese Pflicht ist jedoch unter Umständen vertraglich ausschließbar.
- Übernahme von Schulden: Da der Eigentümer in alle Rechte und Pflichten eintritt, übernimmt er in der Regel auch die noch auf der Immobilie lastenden Grundpfandrechte. Bestehen noch Bankforderungen, müssen diese nun vom Grundstückseigentümer bedient werden.
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Was sind die Voraussetzungen des Erbbaurechts?
Damit ein Erbbaurecht zustande kommt, müssen rechtlich und formal spezifische Bedingungen erfüllt sein. Das Fundament bildet ein Erbbaurechtsvertrag. In diesem schuldrechtlichen Geschäft werden die Beziehungen zwischen dem Grundstückseigentümer und dem Erbbauberechtigten definiert. Im Kern steht dabei der Austausch: Der Berechtigte erhält das Recht am Grundstück, verpflichtet sich im Gegenzug aber zur Zahlung eines regelmäßigen Entgelts, dem sogenannten Erbbauzins.
Zwingende Voraussetzung für die Gültigkeit ist die formelle Eintragung in die entsprechenden Register (Grundbuch und Erbbaugrundbuch).
Die Kosten: Was ist der Erbbauzins?
Der Erbbauzins ist im Grunde die „Miete“, die Sie für die Nutzung des Baugrundstücks an den Eigentümer zahlen. Da Sie das Grundstück nicht kaufen, sondern nur das Recht erwerben, darauf ein Bauwerk zu errichten oder zu unterhalten, verlangt der Grundstückseigentümer (der Erbbaugeber) im Gegenzug dieses regelmäßige Entgelt. Umgangssprachlich wird hierbei oft auch vom „Erbpachtzins“ gesprochen.
Die Höhe des Erbbauzinses wird nicht willkürlich festgesetzt, sondern orientiert sich am tatsächlichen Wert des Bodens zu Vertragsbeginn.
- Richtwert: In der Praxis liegt der jährliche Zins meist zwischen 3 und 6 Prozent des Grundstückswertes.
- Anpassung: Da die Verträge über sehr lange Zeiträume laufen, ist der Betrag in der Regel nicht statisch. Er wird meist vertraglich an den Lebenshaltungskostenindex (ermittelt durch das Statistische Bundesamt) gekoppelt, um die Inflation auszugleichen.
Rechtlich gesehen handelt es sich um eine sogenannte Reallast. Sie dient als Absicherung für den Eigentümer und garantiert ihm eine Vergütung dafür, dass er sein Grundstück zur Verfügung stellt. Diese Zahlungspflicht besteht über die gesamte Laufzeit des Vertrags.
Wie oft darf der Erbbauzins erhöht werden?
Der Erbbaurechtsgeber darf den Erbbauzins frühestens alle drei Jahre anpassen. Eine willkürliche oder jährliche Erhöhung ist somit ausgeschlossen.
Damit eine Erhöhung wirksam ist, müssen sich die sogenannten „allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse“ verändert haben. In der Praxis wird dies in der Regel an den Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes gekoppelt. Das Prinzip ist simpel: Steigen die Lebenshaltungskosten, steigt auch der Erbbauzins.
Da dieser Index über die Jahre und Jahrzehnte hinweg historisch gesehen eine deutliche Aufwärtsentwicklung zeigt, sollten Sie sich darauf einstellen, dass die Kosten für das Erbbaurecht über die lange Laufzeit hinweg ansteigen werden. Der Verbraucherpreisindex in Bremen ist beispielsweise zwischen 2020 und 2024 um 20,3 % gestiegen (Quelle: Statista).
Was ist ein Erbbaurechtsvertrag und was beinhaltet er?
Der Erbbaurechtsvertrag bildet das rechtliche Fundament zwischen dem Grundstückseigentümer (Erbbaugeber) und Ihnen als Pächter (Erbbauberechtigter). Eine notarielle Beurkundung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Inhaltlich gliedert sich der Vertrag meist in zwei Bereiche: den formellen Teil für den Eintrag ins Grundbuch (Erbbaurechtsgrundbuch) und den individuellen Teil, der die genauen Spielregeln Ihrer Partnerschaft definiert.
Die wichtigsten Punkte, die im Vertrag geregelt sind:
- Laufzeit: Auch wenn es keine starren gesetzlichen Vorgaben gibt, hat sich eine Dauer von 50 bis 99 Jahren etabliert. Diese langfristige Perspektive ist notwendig, damit sich der Bau für Sie lohnt und Banken bereit sind, das Vorhaben zu finanzieren.
- Nutzungsart und Bauverpflichtung: Der Vertrag legt genau fest, was gebaut werden darf (z. B. Einfamilienhaus, Mietshaus oder Gewerbeimmobilie). Oft wird auch eine Frist vereinbart, bis wann das Gebäude stehen muss. Bauen Sie nicht rechtzeitig, kann der Eigentümer den Vertrag unter Umständen vorzeitig kündigen.
- Erbbauzins und Wertsicherung: Hier wird die Höhe der regelmäßigen Zahlung fixiert. Wichtig ist die sogenannte Wertsicherungsklausel: Sie legt fest, dass sich der Zins an der Inflation bzw. dem Verbraucherpreisindex orientiert und alle drei Jahre angepasst werden kann.
- Instandhaltungspflicht: Da das Gebäude nach Vertragsende meist an den Grundstückseigentümer fällt, hat dieser ein Interesse am Werterhalt. Sie verpflichten sich daher vertraglich, die Immobilie instand zu halten.
- Zustimmungsvorbehalte: Um sich abzusichern, verlangen Eigentümer oft ein Mitspracherecht. In diesem Fall benötigen Sie deren Zustimmung, wenn Sie das Erbbaurecht verkaufen oder mit Hypotheken/Grundschulden belasten wollen.
Zwei besondere Klauseln sollten Sie genau prüfen:
- Vorkaufsrecht: Ein Vorkaufsrecht sichert dem Erbbauberechtigten per Gesetz die Möglichkeit, das Grundstück vorrangig zu erwerben, falls der Eigentümer es an Dritte verkaufen möchte. Umgekehrt wird im Erbbaurechtsvertrag meist auch dem Grundstückseigentümer ein Vorkaufsrecht eingeräumt, wenn das Erbbaurecht selbst veräußert werden soll. Übt eine Partei dieses Recht aus, tritt sie in den Kaufvertrag zu denselben Konditionen ein, die mit dem ursprünglichen Käufer ausgehandelt wurden.
- Heimfall: Verstößt der Erbbauberechtigte massiv gegen Vertragsinhalte (z. B. durch Verwahrlosung oder Nichtzahlung des Zinses), kann der Eigentümer die Rückübertragung des Erbbaurechts fordern.
Was passiert am Ende? Läuft der Vertrag regulär aus oder tritt der Heimfall ein, geht das Gebäude in das Eigentum des Grundstücksbesitzers über. Der Vertrag sollte hierfür zwingend eine Entschädigung regeln. Üblich ist, dass der Eigentümer Ihnen mindestens zwei Drittel des aktuellen Gebäudewertes vergüten muss.
Fällt Grunderwerbsteuer beim Erbbaurecht an?
Ja. Auch wenn Sie den Grund und Boden nicht kaufen, sondern lediglich ein Nutzungsrecht erwerben, bittet das Finanzamt zur Kasse. Der Erwerb eines Erbbaurechts wird steuerlich ähnlich behandelt wie ein klassischer Immobilienkauf.
Die Berechnungsgrundlage ist allerdings eine andere. Dadurch ist die Steuerlast oft geringer als beim herkömmlichen Grundstückskauf.
Wie wird die Grunderwerbsteuer bei einem unbebauten Grundstück berechnet?
Da es keinen Kaufpreis für das Grundstück gibt, dient stattdessen der sogenannte „Kapitalwert des Erbbauzinses“ als Basis. Die Formel setzt sich aus drei Komponenten zusammen:
- Der Jahreswert: Die Summe des jährlichen Erbbauzinses.
- Der Vervielfältiger: Ein gesetzlich festgelegter Faktor (gemäß Bewertungsgesetz, Anlage 9a), der von der Laufzeit Ihres Vertrags abhängt.
- Der Steuersatz: Der jeweilige Grunderwerbsteuersatz Ihres Bundeslandes (aktuell zwischen 3,5 % und 6,5 %; in Bremen mittlerweile z. B. 5,5 %).
Vorsicht Falle: Die Verlängerung
Viele vergessen, dass auch die bloße Verlängerung eines bestehenden Erbbaurechts Grunderwerbsteuer auslöst. Wenn Sie ein Erbbaurecht, das noch 20 Jahre läuft, um weitere 50 Jahre verlängern, berechnet das Finanzamt den Wert der Erbpacht für diese neuen 50 Jahre und verlangt darauf Steuer.
Der Kauf einer gebrauchten Immobilie (Zweiterwerb)
Beim Kauf einer gebrauchten Immobilie auf Erbbaurecht fällt die Grunderwerbsteuer auf die Gesamtsumme aus dem Kaufpreis des Hauses und dem kapitalisierten Wert des Erbbauzinses an. Die Steuerlast ist daher oft vergleichbar mit der eines klassischen Immobilienkaufs.
Vor- und Nachteile des Erbbaurechts
Das Erbbaurecht wird oft zwiespältig betrachtet: Auf den ersten Blick wirkt es wie ein kostengünstiger Türöffner ins Eigenheim, doch es haftet ihm auch der Ruf an, die Entscheidungsfreiheit einzuschränken.
Für Bauherren und Käufer (Erbbauberechtigte)
Für viele private Häuslebauer ist das Erbbaurecht der entscheidende Hebel, um sich den Traum vom Eigenheim überhaupt leisten zu können. Doch das hat auch seine Kehrseite.
Vorteile für Bauherren und Käufer:
- Geringere Einstiegskosten: Da Sie den Boden nicht kaufen, entfällt der oft hohe Grundstückspreis. Das senkt die Hürde für die Finanzierung erheblich.
- Mehr Liquidität: Das gesparte Kapital können Sie direkt in das Gebäude investieren – beispielsweise für hochwertigere Materialien oder eine bessere Ausstattung.
- Finanzierbarkeit: Das Erbbaurecht wird von Banken als Sicherheit akzeptiert, unterliegt jedoch oft strengeren Konditionen.
- Grunderwerbssteuer: Die Grunderwerbssteuer fällt oft deutlich geringer aus als beim normalen Hauskauf.
Nachteile für Bauherren und Käufer:
- Dauerbelastung: Der Erbbauzins muss über die gesamte Laufzeit gezahlt werden. Das wirkt wie eine „ewige Miete“, die auch im Rentenalter anfällt.
- Eingeschränkte Freiheit: Sie sind zwar Eigentümer des Hauses, aber nicht des Landes. Für Umbauten, Hypotheken oder den Verkauf benötigen Sie oft die Zustimmung des Grundstückseigentümers.
- Wiederverkaufswert: Je kürzer die Restlaufzeit des Vertrags ist, desto schwieriger lässt sich die Immobilie später verkaufen.
- Ungewisses Ende: Nach Ablauf ist nicht garantiert, dass der Vertrag verlängert wird. Im schlimmsten Fall fällt das Haus an den Eigentümer zurück (gegen Entschädigung).
Für Grundstückseigentümer (Erbbaugeber)
Sowohl private als auch institutionelle Eigentümer wie Stiftungen oder Kommunen nutzen das Erbbaurecht zur Vermögenssicherung.
Vorteile für Grundstückseigentümer:
- Sichere Einnahmequelle: Der Erbbauzins sorgt für regelmäßige, langfristige Einnahmen, vergleichbar mit einer Mieteinnahme, aber ohne den Verwaltungsaufwand eines Gebäudes.
- Substanzerhalt: Das Grundstück verbleibt im Eigentum. Es geht nicht verloren und kann an nachfolgende Generationen vererbt werden.
- Einflussnahme: Eigentümer können vertraglich festlegen, was gebaut wird. Kommunen nutzen dies zum Beispiel gezielt, um Bodenspekulationen zu verhindern oder nachhaltige Bauweisen vorzuschreiben.
- Wertsicherung: Durch die Kopplung an den Verbraucherpreisindex steigen die Einnahmen in der Regel mit der Zeit an.
Nachteile für Grundstückseigentümer:
- Langfristige Bindung: Ein Verkauf oder eine Nutzungsänderung des Grundstücks ist während der Laufzeit kaum möglich. Sie sind über Jahrzehnte an den Vertrag gebunden.
- Konfliktpotenzial: Streitigkeiten über Zinserhöhungen oder bauliche Veränderungen können das Verhältnis zum Pächter belasten.
- Ausfallrisiko: Es besteht die Gefahr, dass der Pächter – etwa im hohen Alter – den steigenden Erbbauzins nicht mehr bedienen kann.
Vorteile für Unternehmen und Gewerbe
Obwohl laut Branchenverbänden nur ein kleiner Teil der Erbbaurechte gewerblich genutzt wird (ca. 18 %), bietet das Erbbaurecht für Unternehmen einige Vorteile, die beim klassischen Kauf entfallen. Prominente Beispiele wie die Allianz Arena zeigen, dass dies nicht nur für den Mittelstand interessant ist.
- Steuerlicher Bonus: Im Gegensatz zum Grundstückskauf, der steuerlich nicht abgeschrieben werden kann, ist der gezahlte Erbbauzins als Betriebsausgabe voll steuerlich absetzbar.
- Schonung des Kapitals: Da kein Geld für den Bodenkauf gebunden wird, bleibt die Liquidität im Unternehmen erhalten – wichtig für Investitionen in das operative Geschäft.
- Flexibilität: Gewerbliche Verträge sind oft flexibler gestaltbar als private, beispielsweise durch Optionsrechte auf Verlängerung.
Fazit
Das Erbbaurecht ist weder pauschal gut noch schlecht – es ist ein Instrument, das zur jeweiligen Lebens- oder Geschäftsplanung passen muss. Während Käufer primär von der sofortigen finanziellen Entlastung profitieren, sichern sich Eigentümer langfristige Erträge. Wegen der komplexen rechtlichen Bindung über Generationen hinweg empfehlen wir jedoch dringend, Verträge vor Abschluss professionell prüfen zu lassen.

